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Unbekannte Flüssigkeit oder unbekanntes Spray
Stoffart fehlt für eine sichere Entscheidung
Dokumentierte DatenbasisDie Behältergröße allein reicht nicht: gefährliche oder entzündliche Stoffe können in beiden Gepäckarten verboten sein.
Die 100-ml-Regel beantwortet nur die Sicherheitskontrolle für grundsätzlich zulässige Flüssigkeiten. Farbspray, Pfefferspray, Brennstoff, Säuren und andere entzündliche oder giftige Stoffe dürfen nicht einfach ins Aufgabegepäck umgepackt werden.
Quellengrundlage
