Ergebnis · Jetzt prüfen

Unbekannte Flüssigkeit oder unbekanntes Spray

Stoffart fehlt für eine sichere Entscheidung

Dokumentierte DatenbasisDie Behältergröße allein reicht nicht: gefährliche oder entzündliche Stoffe können in beiden Gepäckarten verboten sein.

Die 100-ml-Regel beantwortet nur die Sicherheitskontrolle für grundsätzlich zulässige Flüssigkeiten. Farbspray, Pfefferspray, Brennstoff, Säuren und andere entzündliche oder giftige Stoffe dürfen nicht einfach ins Aufgabegepäck umgepackt werden.

Handgepäck
Erst Stoffart klären
Aufgabegepäck
Nicht automatisch zulässig
Was jetzt?

Nach dem konkreten Produkt oder Stoff suchen. Steht ein Gefahrensymbol auf der Verpackung, vor dem Packen die Gefahrgutstelle der Airline mit Produktname und Sicherheitsdatenblatt fragen.

Vollständige Einordnung