Ergebnis · Hinweis
Feste Lebensmittel oder Snack
Sicherheitskontrolle und Einfuhr sind getrennte Fragen
Dokumentierte DatenbasisFeste Lebensmittel sind sicherheitsrechtlich meist im Hand- und Aufgabegepäck möglich.
Streichfähige oder flüssige Speisen wie Joghurt, Aufstrich, Suppe oder Sauce fallen im Handgepäck unter die 100-ml-Regel. Am Ziel können Zoll-, Tierseuchen- oder Pflanzenschutzregeln die Einfuhr von Fleisch, Milch, Obst oder Pflanzen verbieten.
Quellengrundlage
