Ergebnis · Hinweis

Feste Lebensmittel oder Snack

Sicherheitskontrolle und Einfuhr sind getrennte Fragen

Dokumentierte DatenbasisFeste Lebensmittel sind sicherheitsrechtlich meist im Hand- und Aufgabegepäck möglich.

Streichfähige oder flüssige Speisen wie Joghurt, Aufstrich, Suppe oder Sauce fallen im Handgepäck unter die 100-ml-Regel. Am Ziel können Zoll-, Tierseuchen- oder Pflanzenschutzregeln die Einfuhr von Fleisch, Milch, Obst oder Pflanzen verbieten.

Handgepäck
Meist ja
Aufgabegepäck
Meist ja
Was jetzt?

Konsistenz und Zielstaat prüfen. Bei tierischen oder pflanzlichen Produkten zusätzlich die offizielle Zollseite des Ziellandes öffnen.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage