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Powerbank / Ersatzakku
Lithiumbatterie
Dokumentierte DatenbasisNur ins Handgepäck – niemals ins Aufgabegepäck.
Powerbanks gelten als Ersatzbatterien. Bis einschließlich 100 Wh dürfen sie ins Handgepäck; von mehr als 100 bis einschließlich 160 Wh ist die vorherige Zustimmung der Airline erforderlich und es sind höchstens zwei Ersatzbatterien erlaubt. Über 160 Wh müssen sie als Fracht befördert werden und gehören nicht ins Passagiergepäck.
