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Parfum oder Toilettenartikel als Spray
Flüssigkeitsregel plus Mengenbegrenzung
Dokumentierte DatenbasisJa, mit Grenzen: im Handgepäck höchstens 100 ml je Behälter; im Aufgabegepäck höchstens 0,5 l je Artikel.
Für nicht radioaktive medizinische oder Toilettenartikel und zulässige, nicht entzündbare, nicht giftige Aerosole gilt zusätzlich insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Das Ventil eines Sprays muss gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt sein. Farbspray, Pfefferspray und andere gefährliche Aerosole sind nicht umfasst.
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