Ergebnis · Jetzt prüfen

Parfum oder Toilettenartikel als Spray

Flüssigkeitsregel plus Mengenbegrenzung

Dokumentierte DatenbasisJa, mit Grenzen: im Handgepäck höchstens 100 ml je Behälter; im Aufgabegepäck höchstens 0,5 l je Artikel.

Für nicht radioaktive medizinische oder Toilettenartikel und zulässige, nicht entzündbare, nicht giftige Aerosole gilt zusätzlich insgesamt höchstens 2 kg oder 2 l pro Person. Das Ventil eines Sprays muss gegen unbeabsichtigtes Auslösen geschützt sein. Farbspray, Pfefferspray und andere gefährliche Aerosole sind nicht umfasst.

Handgepäck
Ja · max. 100 ml
Aufgabegepäck
Ja · max. 0,5 l je Artikel
Was jetzt?

Bis 100 ml in den transparenten 1-Liter-Beutel. Größere zulässige Toilettenartikel auslaufsicher ins Aufgabegepäck; dabei 0,5 l je Artikel und 2 l insgesamt nicht überschreiten.

Vollständige Einordnung