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Shampoo, Duschgel, Creme oder Zahnpasta
Gewöhnlicher Toilettenartikel
Dokumentierte DatenbasisJa: bis 100 ml je Behälter im 1-Liter-Beutel ins Handgepäck; größere Behälter ins Aufgabegepäck.
Entscheidend ist die aufgedruckte Behältergröße, nicht der Restinhalt. Diese Antwort gilt für normale Körperpflegeprodukte wie Shampoo, Duschgel, Creme und Zahnpasta – nicht für Farbe, Reizspray, Brennstoff oder andere gefährliche Stoffe.
Quellengrundlage
