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Sportwaffe oder Munition

Genehmigungs- und Anmeldepflicht

Dokumentierte DatenbasisNie ins Handgepäck. Nur nach vorheriger Airline-Freigabe, gesetzlicher Berechtigung und spezieller Aufgabeabfertigung.

Sportmunition kann nach IATA-Regeln bis höchstens 5 kg brutto pro Person, sicher verpackt und nur im Aufgabegepäck zulässig sein. Waffen müssen ungeladen und in einem geeigneten Behälter transportiert werden; nationale Regeln können strenger sein.

Handgepäck
Nein
Aufgabegepäck
Nur angemeldet und genehmigt
Was jetzt?

Airline und zuständige Behörden vor der Buchung kontaktieren. Ohne schriftliche Freigabe und alle erforderlichen Dokumente nicht zum Flughafen bringen.

Vollständige Einordnung