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Trockeneis

Gefahrgut mit Genehmigung

Dokumentierte DatenbasisNur mit Airline-Genehmigung und höchstens 2,5 kg pro Person.

Das Trockeneis darf nur zum Kühlen ungefährlicher verderblicher Waren dienen. Die Verpackung muss Kohlendioxid entweichen lassen; Aufgabegepäck muss mit „dry ice“ oder „carbon dioxide, solid“ und dem Nettogewicht gekennzeichnet sein.

Was jetzt?

Vor Buchung schriftlich mit der Airline klären.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage