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Trockeneis
Gefahrgut mit Genehmigung
Dokumentierte DatenbasisNur mit Airline-Genehmigung und höchstens 2,5 kg pro Person.
Das Trockeneis darf nur zum Kühlen ungefährlicher verderblicher Waren dienen. Die Verpackung muss Kohlendioxid entweichen lassen; Aufgabegepäck muss mit „dry ice“ oder „carbon dioxide, solid“ und dem Nettogewicht gekennzeichnet sein.
Quellengrundlage
