Ergebnis · Sofort beachten
Pfefferspray oder Elektroschocker
Abwehr- und Betäubungsgerät
Dokumentierte DatenbasisNicht im Hand- oder Aufgabegepäck erlaubt.
Reizsprays und Geräte mit lähmender oder betäubender Wirkung gelten als verbotene gefährliche Gegenstände. Eine kleine Dose wird nicht durch die normale Flüssigkeitsregel erlaubt.
Quellengrundlage
