Ergebnis · Sofort beachten

Pfefferspray oder Elektroschocker

Abwehr- und Betäubungsgerät

Dokumentierte DatenbasisNicht im Hand- oder Aufgabegepäck erlaubt.

Reizsprays und Geräte mit lähmender oder betäubender Wirkung gelten als verbotene gefährliche Gegenstände. Eine kleine Dose wird nicht durch die normale Flüssigkeitsregel erlaubt.

Handgepäck
Nein
Aufgabegepäck
Nein
Was jetzt?

Nicht einpacken und nicht zum Flughafen mitbringen. Am Zielort nur legale Alternativen verwenden.

Vollständige Einordnung