Ergebnis · Sofort beachten

Beschädigter, aufgeblähter oder zurückgerufener Akku

Akute Brandgefahr

Dokumentierte DatenbasisNicht im Passagiergepäck mitnehmen.

Beschädigte, defekte oder aus Sicherheitsgründen zurückgerufene Lithiumbatterien können überhitzen, brennen oder kurzschließen.

Handgepäck
Nein
Aufgabegepäck
Nein
Was jetzt?

Nicht laden, nicht einpacken und nicht zum Flughafen bringen. Hersteller- oder kommunale Rückgabehinweise für Gefahrgut nutzen.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage