Ergebnis · Sofort beachten

Cutter / lose Rasierklinge

Verbotener scharfer Gegenstand

Dokumentierte DatenbasisNicht ins Handgepäck.

Cutter und lose Rasierklingen stehen auf der EU-Liste der im Handgepäck verbotenen Gegenstände. Einwegrasierer mit vollständig eingefasster Klinge sind davon zu unterscheiden.

Handgepäck
Nein
Aufgabegepäck
Nur wenn örtlich erlaubt
Was jetzt?

Nur sicher verpackt ins Aufgabegepäck, sofern Airline sowie Abflug-, Transit- und Zielrecht den Gegenstand erlauben.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage