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Campingkocher, Gaskartusche oder Brennstoffbehälter

Entzündlicher Stoff

Dokumentierte DatenbasisGaskartuschen und Brennstoff sind verboten. Ein benutzter Kocher oder Behälter ist nur unter engen Bedingungen und mit Airline-Freigabe möglich.

Ein zulässiger Kocher beziehungsweise Behälter muss vollständig entleert, gereinigt und frei von Brennstoffdämpfen sein. Die Airline kann zusätzliche Verpackung oder eine Ablehnung vorsehen.

Handgepäck
Nein
Aufgabegepäck
Nur leer, gereinigt und bestätigt
Was jetzt?

Kartuschen und Brennstoff zu Hause lassen. Für den leeren Kocher die Airline vorab kontaktieren und deren Reinigungs- und Verpackungsnachweis befolgen.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage