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Campingkocher, Gaskartusche oder Brennstoffbehälter
Entzündlicher Stoff
Dokumentierte DatenbasisGaskartuschen und Brennstoff sind verboten. Ein benutzter Kocher oder Behälter ist nur unter engen Bedingungen und mit Airline-Freigabe möglich.
Ein zulässiger Kocher beziehungsweise Behälter muss vollständig entleert, gereinigt und frei von Brennstoffdämpfen sein. Die Airline kann zusätzliche Verpackung oder eine Ablehnung vorsehen.
Quellengrundlage
