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Handy, Kamera oder Drohne mit eingebautem Akku

Tragbares elektronisches Gerät

Dokumentierte DatenbasisMöglichst ins Handgepäck. Im Aufgabegepäck nur vollständig ausgeschaltet und gegen Beschädigung sowie unbeabsichtigtes Einschalten geschützt.

Für Lithium-Ionen-Akkus gelten Leistungsgrenzen. Bis 100 Wh ist die Mitnahme grundsätzlich möglich; über 100 bis 160 Wh ist die vorherige Zustimmung der Airline nötig. Geräte oder Akkus über 160 Wh gehören nicht ins normale Passagiergepäck.

Handgepäck
Ja · bevorzugt
Aufgabegepäck
Nur ausgeschaltet und geschützt
Was jetzt?

Wh-Angabe prüfen, Gerät ausschalten und vor Druck sowie Aktivierung schützen. Bei Drohnen oder Werkzeugen die Airline vorab bestätigen lassen.

Vollständige Einordnung
Quellengrundlage